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Statuten
Seeland-Eagles Switzerland

Einleitung

Die Seeland-Eagles Switzerland sind ein lokaler Harley-Davidson-Motorradverein mit Sitz in der Region Biel, beim jeweiligen Präsidenten.

Sämtliche Entscheide werden anlässlich der Jahresversammlung durch Abstimmung gefällt. Jedes Mitglied hat dazu eine Stimme. Bei zahlenmässigem Gleichstand hat der Präsident den Stichentscheid. Es gilt der Mehrheitsentscheid.

Auf Antrag von mindestens ¾ aller Mitglieder kann eine ausserordentliche Versammlung einberufen werden. 

Zweck

Das Ziel des Vereins sind regelmässige Treffs, Ausfahrten, sowie Besuche von nationalen und internationalen Treffen.

Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht mindestens aus einem Präsidenten/in, Sekretär/in, Kassier/in und einem Tourenchef/in.

Die Vorstandsmitglieder werden anlässlich der Jahresversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt.

Vereinsvermögen

Das Vereinsvermögen wird vom Kassier/in verwaltet. An der Jahresversammlung wird die Buchhaltung vorgelegt.

Anlässlich der Jahresversammlung werden zwei Mitglieder für die Funktion als Revisoren/innen für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Mitgliederbeitrag

Die Höhe und die Verwendung des Mitgliederbeitrages werden von den Vereinsmitgliedern anlässlich der Jahresversammlung bestimmt.

Über die Höhe des Mitgliederbeitrags beschliesst die Jahresversammlung, dabei darf der Betrag von Fr.50.- nicht überschritten werden (zur Zeit Fr.30.- pro Person)

Haftung

Die Mitglieder haften für Schäden finanzieller oder materieller Art des Vereins nur mit dem Vereinsvermögen. Der Verein haftet nicht für Schäden einzelner Mitglieder bei Ausfahrten und Anlässen.

Neumitglieder

Neumitglieder können auf Empfehlung eines aktiven Mitgliedes an den Vereinsaktivitäten teilnehmen. Über die definitive Vereinszugehörigkeit wird anlässlich der Jahresversammlung abgestimmt.

Neumitglieder können nur einstimmig aufgenommen werden. Die Neumitglieder müssen an der Jahresversammlung persönlich anwesend sein.

Ausschluss aus dem Verein

Mit Mehrheitsbeschluss können Mitglieder/innen aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Motorradmarke

Aufgenommen werden ausschliesslich Fahrer und Fahrerinnen (sowie deren Partnerinnen oder Partner) von Harley-Davidson-Motorrädern. Andere Motorradmarken, wie z.B. für Lernfahrten, werden zugelassen.

Auflösung des Vereins

Mit einem Mehrheitsbeschluss von mindestens ¾ aller Mitglieder kann der Verein aufgelöst werden.

Das Vereinsvermögen wird dann einer gemeinnützigen Institution gespendet.

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Copyright
created by Nicole Binggeli
© Copyright 2007

Online 05.04.2007
Last Update 29.12.2009
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